(BIAJ) Im vergangenen Jahr 2021 hatten durchschnittlich lediglich 28,7 Prozent der registrierten Arbeitslosen Anspruch auf das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – nach 27,7 Prozent in 2019 und 33,0 Prozent im ersten „Coronajahr“ 2020. Von den registrierten weiblichen Arbeitslosen hatten 2021 28,0 Prozent Anspruch auf Arbeitslosengeld (SGB III; Leistungsbeziehende) – nach 27,1 Prozent in 2019 und 31,8 Prozent in 2020. Von den registrierten männlichen Arbeitslosen hatten 2021 29,3 Prozent Anspruch auf Arbeitslosengeld (SGB III; Leistungsbeziehende) – nach 28,2 Prozent in 2019 und 34,0 Prozent in 2020.
Im Ländervergleich reichte der Anteil der Arbeitslosen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld (SGB III; Leistungsbeziehende) an den registrierten Arbeitslosen in 2021 von 43,9 Prozent in Bayern (weiblich: 43,0 Prozent; männlich: 44,6 Prozent) bis 17,0 Prozent im Land Bremen (weiblich: 16,1 Prozent; männlich: 17,8 Prozent).
Zur Entwicklung im Bund und in den Ländern von 2007 bis 2021 siehe die BIAJ-Materialien vom 08. April 2020: Download_BIAJ20220408 (PDF: 8 Seiten, darunter drei Tabellenseiten – Auszüge siehe unten)