(BIAJ) Im Dezember 2021 betrug der gemäß SGB II (Hartz IV) durchschnittlich anerkannte Bedarf für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft 1.226,50 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (624,10 Euro pro Person in diesen Bedarfsgemeinschaften). In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittlich anerkannte Bedarf pro Bedarfsgemeinschaft von 1.069,00 Euro in Leipzig (L) bis 1.431,80 Euro in München (M). (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 und 7, Seite 7 und 10)
Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur "Sicherung des Lebensunterhalts" liegen erheblich unter dem anerkannten Bedarf. Nach Anrechnung von „zu berücksichtigendem Einkommen“, „vorrangigen Leistungen“ und „zu berücksichtigendem Vermögen“ und Kürzung durch Sanktionen von durchschnittlich 347,70 Euro verblieb im Dezember 2021 ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 878,80 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (447,20 Euro pro Person). In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittliche Zahlungsanspruch pro Bedarfsgemeinschaft von 772,60 Euro in Leipzig (darunter 350,70 Euro für die Kosten der Unterkunft) bis 1.021,30 Euro in München (darunter 600,90 Euro für die Kosten der Unterkunft) (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4, 6 und 7, Seite 7, 9 und 10)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 01. Juni 2022 finden sie hier: Download_BIAJ20220601 (PDF: drei Text- und neun Tabellenseiten)