(BIAJ) Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle ist auch 2021 gewachsen. (siehe BIAJ-Abbildung im PDF-Download und unten) In den BIAJ-Materialien vom 29. Juni 2022 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der "Regelbedarfsstufe 1" und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2021 entwickelt hat. Ein Fazit: Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2021 rechnerisch auf 531 Euro statt lediglich auf 446 Euro steigen müssen. Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).*
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 29. Juni 2022 finden Sie hier: Download_BIAJ20220629 (PDF: eine Seite - mit Korrektur vom 11.11.2022 zur Anmerkung über die "Regelleistung" in 2006: erst ab 01.07.2006 bundeseinheitlich 345 Euro)
* siehe dazu auch die BIAJ-Materialien „Armutsgefährdungsquoten im Ländervergleich von 2005 bis zu den Erstergebnissen 2021“ vom 21. Juni 2022 (hier)
Hinweis: Am 24.10.2023 wurden zwei aktualisierte BIAJ-Abbildungen unten angefügt.
Der Regelsatz wird nach 449 Euro in 2022 und 502 Euro in 2023 auf 563 Euro in 2024 steigen. In 2022 lag der Regelsatz nominal 30,1 Prozent, in 2023 liegt der Regelsatz nominal 45,5 Prozent und in 2024 dann nominal 63,2 Prozent über dem Regelsatz in Höhe von 345 Euro in 2006. Die Armutsgefährdungsschwelle (Einpersonenhaushalte) lag (bereits) in 2022 nominal 59,4 Prozent über der Armutsgefährdungsschwelle in 2006 (Erstergebnis; Ergebnisse für 2023 und 2024 liegen nch nicht vor). Bremen, 24.10.2023
Am 11.11.2022 ergänzte BIAJ-Abbildung (unten)
Zwei am 24.10.2023 angefügte aktualisierte BIAJ-Abbildungen.