(BIAJ) Von den 301 Jobcentern gE* ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden im ersten Halbjahr 2022 insgesamt 1,588 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 93,6 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"). Von den zugeteilten 3,836 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2022 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer") wurden von den Jobcentern gE im ersten Halbjahr 2022 insgesamt 1,494 Milliarden Euro (38,9 Prozent) ausgegeben.
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Halbjahr 2021 und 2022 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 22. Juli 2022: Download_BIAJ20220722 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder - eine Jahreszahl und einige Spaltenüberschriften - "DE" - korrigiert am 14.10.2022)
* nach dem zum 1. Januar 2022 erfolgten Zusammenschluss von zwei Jobcentern (Wartburgkreis und Stadt Eisenach)