(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden von Januar bis Juni 2022 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“ - PAT) insgesamt 33,748 Millionen Euro ausgegeben, 902.000 Euro weniger als von Januar bis Juni 2021 (34,650 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 31,521 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2022 zugeteilten Bundesmitteln (78,561 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremen Stadt im ersten Halbjahr 2022 insgesamt 40,1 Prozent (31,521 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben.

Vom Jobcenter Bremerhaven wurden im selben Zeitraum für diese Leistungen (einschließlich der Ausfinanzierung eines nicht im SGBII geregelten Bundesprogramms in Höhe von etwa 3.000 Euro) 7,187 Millionen Euro ausgegeben, 818.000 Euro weniger als im ersten Halbjahr 2021 (8,005 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 6,887 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2022 zugeteilten Bundesmitteln (19,958 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremerhaven im ersten Halbjahr 2022 insgesamt 34,5 Prozent (6,887 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben.

Zu den für das Haushaltsjahr 2022 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben im ersten Halbjahr 2022 (und 2021) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“) siehe die BIAJ-Materialien vom 27. Juli 2022: Download_BIAJ20220722 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten - einige Spaltenüberschriften am 28.10.2022 korrigiert)