(BIAJ) Vorbemerkung: Die Entwicklung der „Anerkennungsquote“ und der „Gesamtschutzquote“ driften seit Anfang 2022 immer weiter auseinander. Siehe dazu insbesondere die BIAJ-Abbildung 3 im PDF-Download auf Seite 5 oder unten. n
Von Januar bis Juli 2022 wurden insgesamt 113.171 Asylanträge gestellt, darunter 98.395 Erstanträge – 26.098 (36,1 Prozent) mehr Erstanträge als von Januar bis Juli 2021. 14.879 (15,1 Prozent) der 98.395 gestellten Asylerstanträge von Januar bis Juli 2022 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern (geborene Kinder) im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis Juli 2021: 15.244 bzw. 21,1 Prozent der Asylerstanträge)
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Juli 2022 insgesamt 130.688 Asylanträge, darunter 111.434 Erstanträge. 54,5 Prozent (71.255) der 130.688 Entscheidungen von Januar bis Juli 2022 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 24.126 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG). In den letzten 12 Monaten, von August 2021 bis Juli 2022, wurden vom BAMF 189.423 Asylanträge entschieden, darunter 158.527 Erstanträge. Von den 189.423 Entscheidungen in den 12 Monaten von August 2021 bis Juli 2022 waren 51,7 Prozent (97.933) „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 38.775 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. August 2022 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20220813 (wie Link unter "PDF-Download" in Vorbemerkung: PDF: fünf Seiten)