(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden von Januar bis September 2022 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“ - PAT) insgesamt 52,177 Millionen Euro ausgegeben, 1,949 Millionen Euro (3,9 Prozent) mehr als von Januar bis September 2021 (50,228 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 48,853 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2022 zugeteilten Bundesmitteln (78,561 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremen Stadt in den ersten drei Quartalen 2022 insgesamt 62,2 Prozent (48,853 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben.
Vom Jobcenter Bremerhaven wurden von Januar bis September 2022 für diese Leistungen (einschließlich der Ausfinanzierung eines nicht im SGB II geregelten Bundesprogramms in Höhe von etwa 3.000 Euro) 11,715 Millionen Euro ausgegeben, 407.000 Euro (3,4 Prozent) weniger als von Januar bis September 2021 (12,122 Millionen Euro). Von diesen Ausgaben entfielen 11,300 Millionen Euro auf „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (ohne PAT). Gemessen an den für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ in 2022 zugeteilten Bundesmitteln (19,958 Millionen Euro; ohne PAT) wurden vom Jobcenter Bremerhaven in den ersten drei Quartalen 2022 insgesamt 56,6 Prozent (11,300 Millionen Euro) für diese Leistungen ausgegeben.
Zu den für das Haushaltsjahr 2022 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben in den ersten drei Quartalen 2022 (und 2021) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“) siehe die BIAJ-Materialien vom 28. Oktober 2022: Download_BIAJ20221028 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten)