(BIAJ) Die unten stehende BIAJ-Tabelle auf Basis von EUROSTAT-Daten zur "Armutsgefährdung vor und nach Sozialleistungen" von Menschen in Privathaushalten in der Bundesrepublik Deutschland 2021 und zur "Armut oder sozialen Ausgrenzung" 2021 (Stand 16. November 2022) zeigt: Sozialleistungen (Renten und andere Sozialleistungen) mindern die "Armutsgefährdung" (Armut) - gemessen an 60 Prozent des „medianen Äquivalenzeinkommens“ nach Sozialleistungen („Armutsgefährdungsgrenze“*) - von 43,5 Prozent (35,8 Millionen Menschen in Privathaushalten am Hauptwohnsitz) vor Sozialleistungen und vor Renten auf 26,6 Prozent (21,9 Millionen Menschen) vor Sozialleistungen (ohne Renten) und 15,8 Prozent (13,0 Millionen Menschen) nach Sozialleistungen und Renten. Von „Armut oder sozialer Ausgrenzung“ waren nach Sozialleistungen und Renten (!) 17,0 Millionen Menschen (20,7 Prozent) bedroht. (differenziert nach weiblich/männlich siehe BIAJ-Tabelle unten)
* Das „mediane Äquivalenzeinkommen“ (mittleres Nettoäquivalenzeinkommen) liegt deutlich (14,0 Prozent) unter dem durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommen (arithmetischer Mittelwert oder Durchschnitt). Für 2021 wird von Eurostat ein durchschnittliches Nettoäquivalenzeinkommen von 29.090 Euro pro Jahr (2.424,17 Euro pro Monat) genannt, und ein mittleres (medianes) Nettoäquivalenzeinkommen (Median) von 25.015 Euro pro Jahr (2.084,58 Euro pro Monat). Aus dem mittleren Nettoäquivalenzeinkommen (Median) in Höhe von 25.015 Euro pro Jahr ergibt sich durch Multiplikation mit 0,6 (60 Prozent) die „Armutsgefährdungsgrenze“ in Höhe von 15.009 Euro pro Jahr (1.250,75 Euro pro Monat) für Alleinstehende.
Hinweis: Statistisches Bundesamt (Destatis), "Die Neugestaltung von EU-SILC ab 2020 hier