(BIAJ) Für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) wurden vom Bund und den Kommunen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 7,053 Milliarden Euro ausgegeben, davon 6,007 Milliarden Euro vom Bund und (vom BIAJ rechnerische ermittelte) 1,046 Milliarden Euro von den Kommunen für deren Anteil an den „Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter“. (vgl. Spalten 6, 1 und 4 in der Tabelle 1)
Vom Bund wurden für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in 2022 insgesamt 906 Millionen Euro mehr ausgegeben als die im Bundeshaushalt bei Haushaltsstelle 1101/636 13 (Zweckbestimmung: „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) veranschlagten 5,101 Milliarden Euro. (vgl. Spalten 1 bis 3 in Tabelle 2 auf Seite 2) Die Mehrausgaben des Bundes für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Ist größer Soll) werden zu einem wesentlichen Teil oder ganz durch die Umschichtung von Mitteln für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ gedeckt.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 29. Januar 2023 mit einem Rückblick auf die Entwicklung der "Verwaltungskosten" und die Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" finden Sie hier: Download_BIAJ20230129 (PDF: drei Seiten)
Auszug (Tabellen 2 und 3 unten)