In den BIAJ-Materialien vom 8. Juli 2011 wurden u.a. die den einzelnen Grundsicherungsstellen (Jobcentern) zugewiesenen Mittel des Bundes für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II – Hartz IV) und die entsprechenden Ausgaben dokumentiert. (hier) Grundlage war die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Drucksache 17/5304 vom 23. März 2011)
Bei den Ausgabedaten der zugelassenen kommunalen Träger (zkT), den sogenannten „Optionskommunen“, handelte es sich um „vorläufige Bewirtschaftungsdaten“. (siehe Hinweis auf Seite 3 der oben genannten BIAJ-Materialien; bemerkenswert: auch bei den in der Drucksache 17/5304 für 2009 berichteten zkT-Ausgabedaten handelt es sich um „vorläufige Bewirtschaftungsdaten“)
In der BIAJ-Tabelle vom 5. Oktober 2011 ist dokumentiert, wie sich die Ist-Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (gemäß der SGB II-Eingliederungsbilanzen 2010: Spalte 2) in den 26 Kreisen des „Mutterlandes des Optionskommunen“, davon 13 zkT (ab 01.01.2012: 16), zu den zugewiesenen Eingliederungsmitteln (Spalte 1) und den in der Antwort der Bundesregierung berichteten „vorläufigen Bewirtschaftungsdaten“ (Spalte 4) verhalten.
Von den hessischen gemeinsamen Einrichtungen (gE; 2010: ARGEn) wurden im Haushaltsjahr 2010 nach Berechnungen des BIAJ 85,9 Prozent der zugewiesenen Eingliederungsmittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) ausgegeben, von den hessischen „Optionskommunen“ dagegen lediglich 72,8 Prozent. Die entsprechenden Quoten reichen bei den hessischen ARGEn (gE) von 96,8 Prozent im Wetteraukreis bis 64,6 Prozent im Landkreis Groß-Gerau (ab 01.01.2012 zkT!), bei den hessischen „Optionskommunen“ von 97,6 Prozent im Landkreis Marburg-Biedenkopf bis 61,8 Prozent im Landkreis Bergstraße.
Die unkommentierte BIAJ-Tabelle vom 5. Oktober 2011 finden Sie hier: Download