(BIAJ) Zwei unkommentierte BIAJ-Tabellen zu den (unverheirateten) Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren (Altersgruppen: unter drei, drei bis unter sechs, sechs bis unter 15 und 15 bis unter 18) in sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV) im Dezember 2022 (und Dezember 2021) im Bund, in den 16 Ländern, in den 400 Kreisen (Landkreise und kreisfreie Städte) und darunter in den 15 Großstädten (incl. Region Hannover): Download_BIAJ20230421_1 und Download_BIAJ20230421_2 (PDF, jeweils 11 Seiten - Bund, Länder und Großstädte jeweils auf Seite 1 - siehe Auszüge unten - Quoten: vorläufig)
Anmerkung: Die Veränderungen im Vorjahresvergleich (12/2022 - 12/2021) sind stark durch die seit Juni 2022 erfolgende Erfassung von Kindern ukrainischer Geflüchteter mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beeinflusst – insbesondere in den Altersgruppen 6 bis unter 15 Jahre und 15 bis unter 18 Jahre. Lediglich in acht der 400 Kreise (Landkreise und kreisfreie Städte) wurden im Dezember 2022 weniger Kinder und Jugendliche (u18) in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften gezählt als im Dezember 2021 – in der Städten Flensburg (SH), Neumünster (SH), Delmenhorst (NI), Bottrop (NW), Offenbach am Main (HE), Ludwigshafen am Rhein (RP), Berlin (BE) und im Landkreis Ahrweiler (RP). Absolut reichte die Veränderung der Zahl der Kinder und Jugendlichen (u18) im Vorjahresvergleich von -889 in Berlin (BE) bis +5.340 in Hamburg HH). (siehe Spalte 11 in Tabelle 1) Bei Betrachtung der in den Spalten 16 bis 20 der Tabelle 1 genannten relativen Veränderungsraten ist zu beachten, dass diese nicht nur durch die Erfassung von Kindern ukrainischer Geflüchteter beeinflusst sind, sondern auch durch die Höhe des Bestandes im Vorjahr. Ein Beispiel: In der Stadt Stuttgart (BW) stieg die Zahl der Kinder und Jugendlichen (u18) im Vorjahresvergleich um 1.575 und in der Stadt Dortmund (NW) um 1.523 – also vergleichbar viel. Die Veränderungsraten (Tabelle 1, Spalte 16) differieren jedoch stark: Stuttgart +13,3 Prozent, Dortmund +5,3 Prozent. (Tabelle 1: Spalte 21) Siehe dazu die wegen fehlender aktueller Bevölkerungsdaten noch vorläufigen SGB-II-Quoten (Berechnungsgrundlage: Bevölkerungsstand 31.12.2021) in Tabelle 2.