(BIAJ) Die 400 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d.Ilm, die 15 Großstädte von Duisburg bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV) - in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) - auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2022 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien - amtlich: Bedarfsgemeinschaften - lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2022 im Kreisvergleich von 39,9 Prozent in Gelsenkirchen und 34,3 Prozent in Bremerhaven bis 2,8 Prozent im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, im Großstadtvergleich von 30,4 Prozent in Duisburg und 30,1 Prozent in Essen bis 10,4 Prozent in München und im Ländervergleich von 30,3 Prozent im Land Bremen bis 7,0 Prozent in Bayern - bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 13,6 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 13,1 Prozent; Ostdeutschland 15,6 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 20,8 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 12,0 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand am 31.12.2022, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2022) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2022 auf Seite 3; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 15) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 01. Juli 2023 finden Sie hier: Download_BIAJ20230701 (PDF: zwei Text- und 26 Tabellenseiten)
Auszug aus BIAJ-Tabelle 1 (Seite 3 im PDF-Download) und Tabelle 2 (Seite 15 im PDF-Download) siehe unten.