(BIAJ) Von den 301 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 1,541 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 130,7 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"*). Von den zugeteilten 3,593 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2023 (ohne die Mittel aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"*) wurden von den Jobcentern gE im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 1,410 Milliarden Euro (39,2 Prozent) ausgegeben – in den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht die „Ausschöpfungsquote“ (alle Jobcenter gE zusammen: 39,2 Prozent) von 54,5 Prozent in Hamburg (HH) bis 31,1 Prozent in Bayern (BY).
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Halbjahr 2022 und 2023 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 12. Juli 2023: Download_BIAJ20230712 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
* Bundesmittel aus dem Titel für „Bürgergeld“; bis Ende 2022 Titel für „Arbeitslosengeld II“