(BIAJ) Die Nettoausgaben für Sozialhilfe, einschließlich der Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Eingliederungshilfe, stiegen in 2022 um 2,1 Prozent (790,5 Millionen Euro) auf insgesamt 38,139 Milliarden Euro – darunter 8,800 Milliarden Euro für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (8,3 Prozent mehr als 2021) und 23,214 Milliarden Euro für Eingliederungshilfe (5,4 Prozent mehr als 2021). (siehe dazu die BIAJ-Tabelle, Seite 3 im PDF-Download hier bzw. unten) Der relativ geringe nominale Anstieg der Netto-Gesamtausgaben für Sozialhilfe, einschließlich der Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Eingliederungshilfe in 2022 resultiert aus den um 1,230 Milliarden Euro (26,0 Prozent) gesunkenen Ausgaben für die „Hilfe zur Pflege“. „Grund dafür ist die Pflegereform zum 1. Januar 2022, wonach die Kosten für vollstationäre Pflege (Pflegegrade 2 bis 5) je nach bisheriger Verweildauer im Heim mit monatlichen Zuschlägen von bis zu 70 % des Eigenanteils aus der sozialen Pflegeversicherung bezuschusst werden.“ (Destatis, Pressemitteilung Nr. 321 vom 15. August 2023).
In den Ländern reichte die Veränderung der Netto-Gesamtausgaben für Sozialhilfe (hier immer die Ausgaben einschließlich der Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Eingliederungshilfe) in 2022 im Vorjahresvergleich von +5,4 Prozent in Brandenburg (BB) bis -3,4 Prozent im Saarland (SL). (siehe BIAJ-Abbildung 1, Seite 1)
Gemessen an der jahresdurchschnittlichen Bevölkerung (EW) stiegen die Netto-Gesamtausgaben für Sozialhilfe in 2022 im Vorjahresvergleich um lediglich 1,4 Prozent – von 448,90 Euro pro EW in 2021 auf 455,10 Euro in 2022. Im Ländervergleich reichte die Veränderung der Netto-Gesamtausgaben für Sozialhilfe pro EW in 2022 im Vorjahresvergleich von +4,9 Prozent in Thüringen (TH) bis-3,8 Prozent im Saarland (SL). (siehe BIAJ-Abbildung 2, Seite 1 und BIAJ-Tabelle Seite 2) In den Ländern reichten die Netto-Gesamtausgaben für Sozialhilfe pro EW in 2022von 280,20 Euro pro EW in Sachsen (SN) bis704,40 Euro im Land Bremen (HB). (siehe BIAJ-Tabelle Seite 2)
Zur nominalen, nicht preisbereinigten Entwicklung der Netto-Ausgaben in den Jahren 2019 bis 2022, differenziert nach den sechs genannten „Sozialhilfearten“ und den Ländern, siehe die BIAJ-Tabelle auf den Seiten 3 bis 5.
Die gesamten BIAJ-Materialien "Sozialhilfeausgaben 2019 - 2022 - einschl. Grundsicherung im Alter und Eingliederungshilfe (netto)" vom 03. September 2023 finden Sie hier: Download_BIAJ20230903 (PDF, 5 Seiten)