(BIAJ) Von den 301 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden von Januar bis September 2023 insgesamt 2,323 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 199,6 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"). Von den zugeteilten 3,593 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2023 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer") wurden von den Jobcentern gE von Januar bis September 2023 insgesamt 2,124 Milliarden Euro (59,1 Prozent) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (1) ausgegeben – in den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht die „Ausschöpfungsquote“ (alle Jobcenter gE zusammen: 59,1 Prozent) von 80,4 Prozent in Hamburg (HH) bis 47,6 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 1 aus den BIAJ-Materialien vom 06.10.2023 - Spaltenüberschriften 1 und 2 in Tab. 1, Seite1, am 20.10.2023 korrigiert)
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) von Januar bis September 2022 und 2023 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 06. Oktober 2023: Download_BIAJ20231006 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)*
(1) Die oben genannten Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) zählen nicht zu diesen Ausgaben.
* Bundesmittel aus dem Titel für „Bürgergeld“; bis Ende 2022 Titel für „Arbeitslosengeld II“