(BIAJ) Im Juni 2023 betrug der gemäß SGB II (Hartz IV) durchschnittlich anerkannte Bedarf für „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ (Bürgergeld - bis 12/2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld -, Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft) 1.373,30 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (BG; mit durchschnittlich 1,98 Personen, darunter 1,89 Regelleistungsberechtigten - RLB).
In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittlich anerkannte Bedarf pro Bedarfsgemeinschaft von 1.192,20 Euro in Leipzig (L; 1,69 RLB pro BG) bis 1.563,30 Euro in München (M: 1,87 RLB pro BG). (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 (BG) und 7 (RLB), Seite 7 und 10)
Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur "Sicherung des Lebensunterhalts" liegen erheblich unter dem anerkannten Bedarf. Nach Anrechnung von „zu berücksichtigendem Einkommen“, „vorrangigen Leistungen“ und „zu berücksichtigendem Vermögen“ und Kürzung durch Sanktionen von durchschnittlich 357,10 Euro verblieb im Juni 2023 ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 1.016,20 Euro pro Bedarfsgemeinschaft, davon 540,30 Euro für Bürgergeld und Mehrbedarf und 475,90 Euro für die Kosten der Unterkunft.
In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittliche Zahlungsanspruch pro Bedarfsgemeinschaft im Juni 2023 von 897,80 Euro in Leipzig (darunter 387,80 Euro für die Kosten der Unterkunft) bis 1.141,90 Euro in München (darunter 642,50 Euro für die Kosten der Unterkunft) (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 und 6 (BG) und 7 und 9 (RLB), Seite 7, 9, 10 und 12)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 20. November 2023 finden sie hier: Download_BIAJ20231120 (PDF: drei Text- und neun Tabellenseiten)