(BIAJ) Von den 300 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden 2023 insgesamt 3,228 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 273,3 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"). Von den zugeteilten 3,593 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2023 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer") wurden von den Jobcentern gE 2023 insgesamt 2,955 Milliarden Euro (82,2 Prozent) ausgegeben (1) – in den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht die „Ausschöpfungsquote“ (alle Jobcenter gE zusammen: 82,2 Prozent) von 106,9 Prozent in Hamburg (HH) (!) bis 67,7 Prozent in Bayern (BY).
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in 2022 und 2023 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 19. Januar 2024: Download_BIAJ20240119 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)*
(1) Die oben genannten Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) zählen nicht zu diesen Ausgaben. Es handelt sich um Bundesmittel aus dem Titel für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: „Arbeitslosengeld II“)