Den Jobcentern (hier immer ohne die „Optionskommunen“) wurden vom Bund für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) im Haushaltsjahr 2011 insgesamt 4,009 Milliarden Euro zugewiesen. Gemäß der vorläufigen Finanzergebnisse der Bundesagentur für Arbeit wurden von diesen 4,009 Milliarden Euro in den ersten zehn Monaten dieses Jahres (10/12 bzw. 83,3% des Haushaltsjahres) lediglich 2,704 Milliarden Euro (67,5%) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben. In Sachsen-Anhalt (ST) betrug die bisherige Ausschöpfungsquote 76,8 Prozent (Maximum vor dem Land Bremen mit 75,4%), in Bayern (BY) lediglich 57,1 Prozent. (Minimum hinter dem Saarland mit 59,9%).
Die bisherigen Abrechnungsergebnisse zeigen: a) die Ausgaben für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" werden auch in diesem Haushaltsjahr deutlich (nahezu 20 Prozent) unter dem für diesen Zweck zugewiesenen Mittelvolumen liegen; b) im Ländervergleich besteht ein relativ enger Zusammenhang zwischen der bisherigen Ausschöpfungsquote und der eLb-Quote.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. November 2011 finden Sie hier: Download1
Die Tabelle (Seite 3 bis 5) wurde am 12. Dezember 2011 aktualisiert (hier), die gesamten BIAJ-Materialien (Haushaltjahr 2011) am 1. März 2012 (hier2)
Ergänzung I:
Jobcenter Berlin: "Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II" in den ersten zehn Monaten 2011
Die Ausschöpfungsquote in den 12 Berliner Jobcentern reicht nach Ende des Oktober 2011 von 80,1 Prozent in Treptow-Köpenick bis lediglich 60,2 Prozent in Mitte. Die Ausschöpfungsquoten nach 83,3 Prozent (10/12) des Haushaltsjahres deuten darauf hin, dass in Berlin in diesem Jahr (2011), vorsichtig geschätzt, vermutlich mehr als 50 Millionen Euro nicht für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben werden.
Die BIAJ-Ergänzung I vom 25. November 2011 finden Sie hier: Download2
Ergänzung II:
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) durch die Jobcenter: Die Jobcenter im Land Bremen haben in den ersten zehn Monaten des laufenden Haushaltsjahres (2011) im Ländervergleich der geleisteten Ausgaben für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (SGB II) einen höheren Anteil für die "Förderung der beruflichen Weiterbildung" ausgegeben als die Jobcenter in den anderen 15 Ländern. (hier immer ohne zugelassene kommunale Träger, zkT, alias Optionskommunen)
Die BIAJ-Ergänzung II vom 28. November 2011 finden Sie hier: Download3