BIAJ) Ein Blick auf die Entwicklung der rechnerischen Lücke zwischen Regelbedarf in der "Regelbedarfsstufe 1" und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2023 mit Ausblick bis 2025. Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2023 rechnerisch auf 577 Euro statt lediglich auf 502 Euro steigen müssen. Die gesamten BIAJ-Materialien vom 03. Juni 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20240603 (PDF: drei Seiten – Auszug siehe unten)
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