(BIAJ) Ein kurzer unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Bund und in den drei Stadtstaaten (Bremen, Hamburg und Berlin) mit kurzen Lesehilfen. Die Finanzierung dieser 2019 eingeführten Förderung erfolgt aus den Bundesmitteln für „Leistungen zu Eingliederung nach dem SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen – Eingliederungsbudget der Jobcenter) und der ergänzenden Finanzierung im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT), d.h. aus Bundesmitteln für das „Bürgergeld“ (bis Ende 2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“).
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Lesehilfe: Von den Jobcentern (gE: „gemeinsame Einrichtungen“ und zkT: „zugelassene kommunale Träger“) wurden 2023 insgesamt 888,685 Millionen Euro für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) ausgegeben, davon 555,642 Millionen Euro aus den zugeteilten Bundesmitteln für die „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (kurz: „Eingliederungsbudget“) und 333,043 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT), d.h. aus Bundesmitteln für sogenannte „passive Leistungen“ („Bürgergeld“). Von diesen Gesamtausgaben aller Jobcenter in 2023 wurden 716,974 Millionen Euro von den Jobcentern gE geleistet, davon 443,720 Millionen Euro aus dem „Eingliederungsbudget“ und 273,255 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT). Die 12-Monatssumme der Gesamtausgaben der Jobcenter gE für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) sank bis Ende September 2024 auf 643,087 Millionen Euro, davon 391,620 Millionen aus dem „Eingliederungsbudget“ und 251,467 Millionen Euro aus dem „Passiv-Aktiv-Transfer“. (monatliche Abrechnungsdaten für die Jobcenter zkT liegen nicht vor) n
Lesehilfe: Von den beiden bremischen Jobcentern – Jobcenter Bremen Stadt und Jobcenter Bremerhaven - wurden 2023 insgesamt 16,144 Millionen Euro für die Förderung der „Teilhabe am Arbeits-markt“ (§ 16i SGB II) ausgegeben, davon 9,227 Millionen Euro (42,8 Prozent) aus den zugeteilten Bundesmitteln für die „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (kurz: „Eingliederungs-budget“) und 6,917 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT), d.h. aus Bundesmitteln für sogenannte „passive Leistungen“ („Bürgergeld“). Nachrichtlich: Von den Gesamtausgaben der beiden bremischen Jobcenter in Höhe von 16,144 Millionen Euro in 2023 wurden 15,480 Millionen Euro vom Jobcenter Bremen Stadt und lediglich 664.000 Euro vom Jobcenter Bremerhaven geleistet, das die Förderung nach § 16i SGB II faktisch eingestellt hat. Die 12-Monatssumme der Gesamtausgaben der bremischen Jobcenter für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) sank bis Ende September 2024 auf 15,640 Millionen Euro, davon 8,807 Millionen aus dem „Eingliederungsbudget“ und 6,833 Millionen Euro (43,7 Prozent) aus dem „Passiv-Aktiv-Transfer“. n
Lesehilfe: Vom Jobcenter Hamburg wurden 2023 insgesamt 29,312 Millionen Euro für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) ausgegeben, davon 17,563 Millionen Euro aus den zugeteilten Bundesmitteln für die „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (kurz: „Eingliederungsbudget“) und 11,749 Millionen Euro (40,1 Prozent) aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT), d.h. aus Bundesmitteln für sogenannte „passive Leistungen“ („Bürgergeld“). Die 12-Monatssumme der Gesamtausgaben des Jobcenters Hamburg für die Förderung der „Teilhabe am Arbeits-markt“ (§ 16i SGB II) stieg bis Ende September 2024 auf 31,688 Millionen Euro, davon 18,435 Millionen aus dem „Eingliederungsbudget“ und 13,253 Millionen Euro (41,8 Prozent) aus dem „Passiv-Aktiv-Transfer“. n
Lesehilfe: Von den 12 Jobcentern in Berlin wurden 2023 insgesamt 105,819 Millionen Euro für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) ausgegeben, davon 80,020 Millionen Euro aus den zugeteilten Bundesmitteln für die „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (kurz: „Eingliederungsbudget“) und 25,799 Millionen Euro (24,4 Prozent) aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer (PAT), d.h. aus Bundesmitteln für sogenannte „passive Leistungen“ („Bürgergeld“). Die 12-Monatssumme der Gesamtausgaben der 12 Jobcenter in Berlin für die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) sank bis Ende September 2024 auf 99,919 Millionen Euro, davon 72,445 Millionen aus dem „Eingliederungsbudget“ und 27,475 Millionen Euro (27,5 Prozent) aus dem „Passiv-Aktiv-Transfer“. n