(BIAJ) Am 01. Januar 2025 tritt die „Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2025“ vom 17. Dezember 2024, kurz: die „Eingliederungsmittel-Verordnung 2025“ (EinglMV 2025), in Kraft. Das im Entwurf vorliegende “Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)“ tritt am 01. Januar 2025 nicht in Kraft.

Zur Verteilung der Bundesmittel fürEingliederungsleistungen“, für die „Ausfinanzierung“ von nicht mehr steuer- sondern beitragsfinanzierten Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) und der Rehabilitation (Reha) und für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchendeauf die einzelnen 404 Jobcenter, die 300 Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“ von kommunalen Trägern und Bundesagentur für Arbeit) und 104 Jobcenter zkT („zugelassenen kommunale Träger“), wenn auch der Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 2025(Deutscher Bundestag, Drucksache 20/12400 vom 16.08.2024), bei den maßgeblichen Haushaltsstellen unverändert, in Kraft getreten wäre, siehe die BIAJ-Tabelle hier: Download_BIAJ20241230 (PDF, 23 Seiten)

Da nur die (fünf bzw. sechs verschiedenen) Prozentanteile der 404 Jobcenter („zkT“: fünf in den Spalten 1, 3, 6, 8 und 12; „gE“: sechs in den Spalten 1, 3, 6, 8, 12 und 14) am 01. Januar 2025 in Kraft treten, und nicht die auf Seite 1 und 15 genannten „Berechnungsgrundlagen“ der Zuteilungen in Euro, handelt es sich um vorläufige Daten. Für die Jobcenter gilt ab dem 01. Januar 2025 die „vorläufige Haushaltsführung“ (Artikel 111 GG). Die in der BIAJ-Tabelle genannten „Berechnungsgrundlagen“ (Soll und Ausgabereste) bilden die „Obergrenze der vorläufigen Haushaltsführung 2025“. Weiteres zur „vorläufigen Haushaltsführung“ siehe u.a. hier:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Vorläufige Haushaltsführung: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/Vorlaeufige-Haushaltsfuehrung/vorlaeufige-haushaltsfuehrung.html
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Vorläufige Haushaltsführung 2025 - Allgemeine Informationen: https://www.sgb2.info/SharedDocs/Downloads/DE/Downloads/praesentation-vorlaeufiger-haushalt-rechtsgrundlagen.pdf