(BIAJ) Von den 300 Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen“ von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden 2024 insgesamt 2,838 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ („SGB II-Eingliederungsleistungen“ ohne PAT - s.u.) ausgegeben, 117,0 Millionen Euro (4,0 Prozent) weniger als im Vorjahr 2023. Zudem wurden 228,4 Millionen Euro aus dem zum 1. Januar 2019 eingeführten sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) für die ergänzende Finanzierung von geförderten Beschäftigungsverhältnissen (§ 16 i SGB II - „Teilhabe am Arbeitsmarkt“) ausgegeben, 44,8 Millionen Euro (16,4 Prozent) weniger als 2023. (1)
Für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und den Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) zusammen wurden 2024 von den 300 Jobcentern gE insgesamt 3,066 Milliarden Euro ausgegeben, 161,9 Millionen Euro (5,0 Prozent) weniger als im Vorjahr 2023. (alle Abrechnungsergebnisse ohne die 104 Jobcenter zkT – „zugelassene kommunale Träger“)

2025 01 17 biaj tab 1 aus sgb2 ausgaben leistungen eingliederung egt 2023 2024

Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in 2023 und 2024 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 17. Januar 2025: Download_BIAJ20250117 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)
(1) Die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) zählen nicht zu diesen Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“. Es handelt sich bei diesen Ausgaben aus dem Titel für „Bürgergeld“; bis Ende 2022 Titel für „Arbeitslosengeld II“.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema „Finanzierung (SGB II)“: hier.