(BIAJ) Die ersten drei Monaten der „vorläufigen Haushaltsführung 2025“: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2025 - bei Inkrafttreten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 - zur Verfügung stehen würden, und auf die Ausgaben im ersten Quartal 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250404 (PDF, neun Seiten – zwei Auszüge unten).
Wie sich die Fortsetzung der Haushaltsaufstellung darstellt (nach Änderungen des Grundgesetzes durch den „abgewählten“ Bundestag), und ob dabei der Grundsatz der „Haushaltswahrheit“ bei der Haushaltsaufstellung nicht weiterhin unbeachtet bleibt (siehe Spalte 4 in Tabelle 1), bleibt z.Z. noch offen. Bremen, 04. April 2025
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