(BIAJ) Im Dezember 2024 betrug der gemäß SGB II (Hartz IV) durchschnittlich anerkannte Bedarf für „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ (Bürgergeld, Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft) 1.495,10 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (BG; mit durchschnittlich 1,86 Regelleistungsberechtigten - RLB). In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittlich anerkannte Bedarf pro Bedarfsgemeinschaft von 1.296,20 Euro in Leipzig (L; 1,66 RLB pro BG) bis 1.702,90 Euro in Hamburg (HH: 1,85 RLB pro BG). (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 (BG) und 7 (RLB), Seite 7 und 10)

Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur "Sicherung des Lebensunterhalts" liegen erheblich unter dem anerkannten Bedarf. Nach Anrechnung von „zu berücksichtigendem Einkommen“, „vorrangigen Leistungen“ und „zu berücksichtigendem Vermögen“ und Kürzung durch Sanktionen von durchschnittlich 372,20 Euro verblieb im Dezember 2024 ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 1.122,90 Euro pro Bedarfsgemeinschaft, davon 508,10 Euro für die Kosten der Unterkunft. In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittliche Zahlungsanspruch pro Bedarfsgemeinschaft im Dezember 2024 von 989,00 Euro in Leipzig (darunter 413,40 Euro für die Kosten der Unterkunft) bis 1.328,00 Euro in Hamburg (darunter 718,20 Euro für die Kosten der Unterkunft) (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 und 6 (BG) und 7 und 9 (RLB), Seite 7, 9, 10 und 12)

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 22. Mai 2025 finden sie hier: Download_BIAJ20250522 (PDF: drei Text- und neun Tabellenseiten)