(BIAJ) Im Dezember 2024 lebten in der Bundesrepublik Deutschland (DE) insgesamt 531.480 Alleinerziehende, die auf Leistungen zur Sicherung ihrer Lebensunterhalts gemäß SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – „Hartz IV“) angewiesen waren und diese nach Antrag und Bewilligung durch die Jobcenter erhielten. (12/2023: 545.807) In diesen 531.480 sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehende (BG_AE) lebten 890.958 (unverheiratete) Kinder im Alter von unter 18 Jahren (12/2023: 909.962), durchschnittlich 1,68 Kinder pro BG_AE. (Tabelle 1, Spalten 1 bis 3)
143.523 (27,0 Prozent) dieser 531.480 Alleinerziehenden lebten mit 245.095 (27,5 Prozent) der 890.958 Kinder in den 15 Großstädten mit einer Bevölkerung von über 400.000 (einschließlich Region Hannover) - durchschnittlich 1,71 Kinder pro BG_AE. Die Zahl der Kinder im Alter von unter 18 Jahren pro BG_AE reichte von maximal 1,86 Kinder pro BG_AE in der Stadt Bremen (HB) bis 1,59 Kinder pro BG_AE in Dresden (DD). (Tabelle 1, Spalte 3)
Zum anerkannten Bedarf, dem verfügbaren angerechneten und nicht angerechneten Einkommen, dem Zahlungsanspruch, dem Haushaltsbudget und davon den tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft der Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG_AE) siehe die gesamten BIAJ-Materialien vom 14. Juni 2025 hier: Download_BIAJ20250614 (PDF: vier Seiten; Auszug: nur Tabellen ohne Textteil siehe unten)
Anhang