(BIAJ) Von Januar bis Mai 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 12,674 Milliarden Euro ausgegeben (1), Nominal 41 Millionen Euro (0,3 Prozent) mehr als die 12,633 Milliarden Euro von Januar bis Mai 2024. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2025: unverändert 563 Euro wie 2024) (1) Ein Vergleich der Ausgaben in den ersten Monaten 2025 mit den ersten fünf Monaten des Vorjahres (2024) zeigt: Während von Januar bis März 2025 vom Bund für das „Bürgergeld“ noch geringfügig mehr ausgegeben wurde als im entsprechenden Monat des Vorjahres (etwa 50 Millionen Euro im Januar, 5 Millionen Euro im Februar und 8 Millionen im März) wurde im April und Mai etwa 22 Millionen Euro weniger ausgegeben als im April und Mai des Vorjahres 2024 (etwa 17 Millionen Euro im April und 5 Millionen Euro im Mai).

Die Mehrausgaben in Höhe der oben genannten 41 Millionen Euro von Januar bis Mai 2025 resultieren ausschließlich aus dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. Allein von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis Mai 2025 etwa 220 Millionen Euro (9,8 Prozent) mehr für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) ausgegeben als von Januar bis Mai 2024. Das heißt, die Nettoausgaben für das „Bürgergeld“ (Ausgaben ohne Sozialversicherungsbeiträge) sind in den ersten fünf Monaten 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum deutlich gesunken.

Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar bis Mai 2025 ein durchschnittlicher Bestand von 5,414 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 127.000 (2,3 Prozent) weniger als die durchschnittlich 5,541 Millionen RLB von Januar bis Mai 2024. (2)

In den 12 Monaten von Juni 2024 bis Mai 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,192 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 1,750 Milliarden Euro (6,4 Prozent) mehr als die 27,442 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Juni 2023 bis Mai 2024). (3) Im bisher vorliegenden Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (Stand: 16.08.2024) sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 25,000 Milliarden Euro veranschlagt, 4,192 Milliarden Euro (14,4 Prozent) weniger als die 29,192 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von Juni 2024 bis Mai 2025 ausgegeben wurden. Ein neuer Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 soll laut „Aufstellungsrundschreiben“ des BMF vom 19. Mai 2025 am kommenden Mittwoch (25. Juni 2025) vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Gemessen an den durchschnittlich 5,448 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Juni 2024 bis Mai 2025 für „Bürgergeld“ (vor 2023: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 446,52 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Juni 2023 bis Mai 2024 wurden für die durchschnittlich 5,504 Millionen RLB durchschnittlich 415,48 Euro pro Monat ausgegeben. (4)

Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20250620 (eine Seite).

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* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) Bei Berechnung von Veränderungen im Vorjahresvergleich können kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.
(3) Dieser Anstieg im gleitenden Vorjahresvergleich (12-Monatssummen) resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg des „Regelbedarfs“ zum 01. Januar 2024. Im 12-Monatszeitraum Juni 2023 bis Mai 2024 galt in noch sieben Monaten der bis zum 31.12.2023 geltende Regelbedarf (u.a. der Regelbedarf Alleinstehende* in Höhe von 502 Euro)
(4) brutto – einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – und einschließlich der Ausgaben im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT)