(BIAJ) November 2025: 4.031 Entscheidungen des BAMF über Asylerstanträge syrischer Asylsuchender – darunter 3.531 Ablehnungen (87,6 Prozent der Entscheidungen) und 273 „formelle Entscheidungen“ (6,8 Prozent der Entscheidungen). Der sogenannte „Gesamtschutz“ wurde vom BAMF im November 2025 in nur 227 Fällen (5,6 Prozent der Entscheidungen) gewährt: 65 „Rechtsstellung als Flüchtling“, 142 „subsidiärer Schutz“ und 20 „Abschiebungsverbot“.
Von Januar bis September 2025 wurden insgesamt 165 Asylerstanträge syrischer Asylsuchender abgelehnt, im Oktober 2025 dann 1.906.
Zur Entwicklung der Zahl der Entscheidungen über Erstanträge syrischer Asylanträge seit Januar 2025 siehe die BIAJ-Tabelle unten oder auf Seite 1 im Download_BIAJ20251208_SYR. (PDF). Dort ist auf Seite 2 auch eine Antwort des BAMF zu Änderung(en) der Entscheidungsgrundlagen“ angefügt.
In Kürze (Auszug): „Der Verfahrensaufschub wurde Ende September 2025 modifiziert. Seither entscheidet das Bundesamt auch wieder Verfahren aus der Gruppe der jungen, arbeitsfähigen, alleinreisenden Männer. Auch hier sind, den Herkunftslandinformationen sowie der bisherigen Rechtsprechung folgend, Vollablehnungen möglich, sofern keine individuellen Verfolgungsgründe vorgetragen werden.“
Anmerkung: Informationen zur Zuknftsperspektive der „jungen, arbeitsfähigen, alleinreisenden Männer“ aus Syrien, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, liegen dem BIAJ nicht vor.
