(BIAJ) Nach dem abgeschlossenen Haushaltsjahr 2025 (1): Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) (2) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern gE im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung standen, und auf die Ausgaben in 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT) mit einem besonderen Blick auf das Jobcenter Bremen (Stadt) auf der Seite 10. Download_BIAJ20260120 (PDF, 10 Seiten – mit Anhang auf Seite 10 zum Jobcenter Bremen - Auszüge unten)
(1) Neun Monate mit „vorläufiger Haushaltsführung“, die am 02. Oktober 2025 mit Verkündung des Haushaltsgesetzes 2025 im Bundesgesetzblatt endete.
(2) „Der Anteil des Bundes an den Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtungen beträgt 84,8 Prozent. (§ 46 Abs. 3 Satz 1 SGB II)

2026 01 20 tabelle 4 auszug aus biaj materialien

Hinweis vom 31.01.2026: Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "Jobcenter: Mittel und Ausgaben für "Verwaltungskosten" und "Eingliederungsleistungen" 2025 (300 JC gE)" vom 28.01.2026 mit Blick auf die einzelnen Jobcenter gE: hier20260128.
https://biaj.de/archiv-materialien/2184-jobcenter-mittel-und-ausgaben-fuer-verwaltungskosten-und-eingliederungsleistungen-2025-300-jc-ge.html

2026 01 20 egt jobcenter bremen jan 2024 dez 2025 biaj abb

Ergänzende Informationen zum "Investitionsgeschäft" des Jobcenter Bremen ("Ausweitung Investitionsgeschäft 4. Quartal 2025") wurden nach IFG-Antrag zum "Konzept zur Erhöhung der Ausgabequote des Eingliederungstitels des Jobcenters Bremen" vom 18.11.2025 am 29.01.2026 hier veröffentlicht: IFG-Antrag und dort weiter bis zum gesuchten Dokument hier: PDF-Download 

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier