(BIAJ) In den drei Jahren nach Inkrafttreten des „Bürgergeld-Gesetz“ am 1. Januar 2023 (1) sank die Zahl der minderjährigen (unverheirateten) Kinder und Jugendlichen von 1,936 Millionen im Dezember 2022 um 9,6 Prozent (186.000) auf 1,750 Millionen im Dezember 2025. Die Zahl der minderjährigen Kinder und Jugendlichen sank im entsprechenden Zeitraum gemäß Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 um 0,3 Prozent (40.000) von 13,916 Millionen am 31.12.2022 auf 13,876 am 31.12.2025. (siehe BIAJ-Tabelle 1b, Spalten 1, 7 und 13)
Die aus diesen Daten berechnete SGB-II-Quote der (unverheirateten) Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren sank von 13,9 Prozent im Dezember 2022 um 1,3 Prozentpunkte auf 12,6 Prozent im Dezember 2025. In den Ländern reichte diese SGB-II-Quote der minderjährigen (unverheirateten) Kinder und Jugendlichen im Dezember 2022 von 7,2 Prozent in Bayern (BY) bis 29,7 Prozent im Land Bremen (HB - Stadt Bremen 28,7 Prozent; Bremerhaven 34,0 Prozent) und im Dezember 2025 dann von 6,6 Prozent in Bayern (BY) bis 27,0 Prozent im Land Bremen (HB - Stadt Bremen 26,0 Prozent; Bremerhaven 31,3 Prozent). (siehe BIAJ-Tabelle 1a, Spalten 1, 7 und 13 und BIAJ-Abbildung 1a zur Entwicklung von Dezember 2022 bis Dezember 2025)
Der absolute Bestand der (unverheirateten) Kinder und Jugendlichen in SGB-II-Haushalten sank in den Ländern in den drei Jahren nach Inkrafttreten des „Bürgergeld-Gesetz“ (1) zwischen 14,5 Prozent in Niedersachsen (NI: bei einem Sinken des altersgleichen Bevölkerungsbestandes um 0,2 Prozent) und 4,9 Prozent in Baden-Württemberg (BW: bei einem Anstieg des altersgleichen Bevölkerungsbestandes um 0,1 Prozent). (siehe BIAJ-Tabelle 1b, Spalte 13) Das in Prozentpunkten ermittelte Sinken dieser SGB-II-Quoten in den Ländern reichte von 2,7 Prozentpunkte im Land Bremen (HB: bei einem Anstieg des altersgleichen Bevölkerungsbestandes um 1,2 Prozent) bis 0,4 Prozentpunkte in Baden-Württemberg (BW: bei einem Anstieg des altersgleichen Bevölkerungsbestandes um 0,1 Prozent). (siehe BIAJ-Tabelle 1a, Spalten 1, 7 und 13 und BIAJ-Abbildung 1a zur Entwicklung von Dezember 2022 bis Dezember 2025)
Zur Entwicklung in den Altersgruppen 0 bis unter 15 Jahre, 0 bis unter 3 Jahre, 3 bis unter 6 Jahre, 6 bis unter 15 Jahre und 15 bis unter 18 Jahre siehe die entsprechenden Spalten in den unkommentierten BIAJ-Tabellen 1a und 1b und zur Entwicklung von Dezember 2022 bis Dezember 2025 in den Altersgruppen 0 bis unter 18 Jahre und 0 bis unter 15 Jahre die BIAJ-Abbildungen 1a und 1b.
Die genannten unkommentierten BIAJ-Tabellen und BIAJ-Abbildungen vom 18. Juni 2026 finden Sie hier: Download_BIAJ20260618 (PDF: vier Seiten – Auszug unten)
Hinweis: Entsprechende BIAJ-Tabellen mit am 19.06.2026 ergänzten (eingefügten) Daten der beiden bremischen Städte (Bremen und Bremerhaven) hier: Download_BIAJ20260619 

2026 06 18 abbildung 1a aus biaj materialien seite 1 von 4

(1) Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) - Gesetz vom 16.12.2022 – BGBl. I 2022, Nr. 51 vom 20.12.2022, S. 2328