(BIAJ) Vorbemerkung aus aktuellem Anlass: Gemäß Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 (03./06.07.2026) will die Bundesregierung die Ausgaben des Bundes für Unterhaltsleistungen gemäß Unterhaltsvorschussgesetz von geplanten 1,310 Milliarden Euro im laufenden Haushaltsjahr (Soll 2026) um 396 Millionen Euro (30,2 Prozent) auf 914 Millionen Euro senken. Da der Bund lediglich 40 Prozent der Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss trägt (Länder: 60 Prozent) hieße dies: Die Gesamtausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sollen im kommenden Haushaltsjahr um 990 Millionen Euro gegenüber den geplanten 3,275 Milliarden Euro in 2026 auf 2,285 Milliarden Euro in 2027 sinken. Anmerkung: Ein nicht unerheblicher Teil dieser Minderausgaben für Unterhaltsleistungen wird zu Mehrausgaben beim sog. Grundsicherungsgeld und den Kosten der Unterkunft und Heizung (SGB II) führen (müssen), denn (die dann nicht mehr gezahlten) Unterhaltsleistungen zählen gemäß § 12a SGB II zu den „vorrangigen Leistungen“. (1) (2) n
Vier unkommentierte BIAJ-Abbildungen und -Tabellen zur Zahl der Fälle, in denen Ende 2022, 2023, 2024 und 2025 Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung) gezahlt wurden, und zur Zahl der Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 17 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland und in den drei Stadtstaaten. (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022)
Anhang (PDF, Seite 9): Ausgaben und Einnahmen des Bundes ohne Länderanteil (Soll und Ist 2009 bis 2025 und Soll 2026 und Soll-Entwurf 2027) Die BIAJ-Abbildungen und Tabellen vom 13. Juli 2026 finden Sie hier: Download_BIAJ20260713 (PDF: neun Seiten - Auszüge unten)
Kurz: Ende 2025 wurden für 856.083 der insgesamt 13,876 Millionen Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland (DE) Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt, d.h. für 62 von 1.000 Kindern (6,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen). In den drei Stadtstaaten betrug diese Quote (dieser Anteil an den Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren) am 31. Dezember 2025: 78 von 1.000 in Berlin (BE), 79 von 1.000 in Hamburg (HH) und 113 von 1.000 im Land Bremen (HB). Zur Verteilung der Leistungsberechtigten (und Kinder und Jugendlichen) auf die Altersjahre Ende 2025 (und in den drei Vorjahren) siehe die BIAJ-Abbildungen und -Tabellen im PDF-Download (Auszug unten).

(1) Die notwendigen Berechnungen (Auswirkung der Kürzungen auf Leistungsberechtigte, Kommunen, Länder, Bund) wurden bisher nicht veröffentlicht.
(2) „Diese Leistungen sind sogenannte „vorrangige Leistungen“. Das heißt: Wenn Sie Anspruch darauf haben, müssen Sie diese beantragen. Sie dürfen darauf nicht verzichten und stattdessen nur Grundsicherungsgeld zur Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes verwenden. Diese Leistungen werden ebenfalls als Einkommen auf Ihr Grundsicherungsgeld angerechnet.“ Bundesagentur für Arbeit, Unterhalt und Grundsicherungsgeld, https://www.arbeitsagentur.de/grundsicherung/finanziell-absichern/unterhalt#accordion433301666594225
Bremen (Land), Bund, Jugendliche, Kinder, Länder, Unterhaltsvorschuss, Grundsicherung