Den über 400 Jobcentern sollen im Haushaltsjahr 2013 nur noch 3,315 Milliarden Euro für SGB II-„Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (Hartz IV) zugewiesen werden - 12,3 Prozent (465 Millionen Euro) weniger als für das Haushaltsjahr 2012 und insgesamt nahezu 50 Prozent (drei Milliarden Euro) weniger als für das Haushaltsjahr 2010. Das geht aus dem von der Bundesregierung am 21. Juni 2012 beschlossenen Entwurf des Bundeshaushalts 2013 hervor.

Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die SGB II-Eingliederungsbudgets der einzelnen Jobcenter und in den einzelnen Ländern im Haushaltsjahr 2013 voraussichtlich sein werden und wie sich dies im Verhältnis zu den zugewiesenen SGB II-Eingliederungsbudgets in den Haushaltsjahren 2010, 2011 und 2012 darstellt.

Die Tabelle gibt keine Auskunft darüber, wie viel bzw. wie wenig dieser Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ ausgegeben wurden bzw. werden.

Die BIAJ-Materialien vom 20. Juli 2012 finden Sie hier: Download