Den Jobcentern (hier immer ohne die „Optionskommunen“ alias zkT) wurden für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2012 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 2,843 Milliarden Euro zugewiesen. Lediglich 1,410 Milliarden Euro (49,6%) davon wurden in den ersten acht Monaten für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben. Die bisherigen Abrechnungsergebnisse zeigen: die Ausgaben für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" werden auch im laufenden Haushaltsjahr deutlich unter dem für diesen Zweck zugewiesenen Mittelvolumen liegen.

Wie sich dies in den einzelnen Ländern (ohne zkT) darstellt und für welche (ausgewählten) Leistungen die bisherigen Ausgaben erfolgten finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 10. September 2012: Download (aktualisiert am 11. Oktober 2012: hier1)


Hinweis: Daten zu den beiden bremischen Jobcentern (JC Bremen und JC Bremerhaven) finden Sie in der Aktualisierung der BIAJ-Materialien vom 2. August 2012: hier