Den Jobcentern (hier immer ohne die „Optionskommunen“ alias zkT) wurden für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2012 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 2,843 Milliarden Euro zugewiesen. Lediglich 1,582 Milliarden Euro (55,6%) davon wurden in den ersten neun Monaten für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben.
Wie sich dies in den einzelnen Ländern (ohne zkT) darstellt und für welche (ausgewählten) Leistungen die bisherigen Ausgaben erfolgten, finden Sie in den aktualisierten BIAJ-Materialien vom 11. Oktober 2012: Download (siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung vom 8. Oktober 2012: hier)