Auf der 89. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) am 28./29. November 2012 in Hannover wurde die Bundesregierung u.a. aufgefordert, „den Jobcentern zu ermöglichen, nicht verausgabte Eingliederungsmittel des Rechtskreises SGB II in das jeweils folgende Jahr übertragen zu können, und hierfür die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen herbeizuführen“.
Stellungnahmen der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen (CDU), und des Bundesministers der Finanzen, Wolfgang Schäuble (CDU), zu diesem von den 16 Ländern einstimmig gefassten Beschluss ("Umfassende Nutzung des Eingliederungstitels im SGB II") sind bisher nicht bekannt geworden.
Vor dem Hintergrund der haushaltsrechtlich übertragbaren 500 Millionen Euro und der erneuten Kürzung der Eingliederungsbudgets der Jobcenter wäre eine umgehende Umsetzung des ASMK-Beschlusses geboten.
In diesem Zusammenhang könnte ein Blick in die lange Vorgeschichte dieser keineswegs neuen Forderung von Interesse sein.
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