Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden in der „Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II“ (Hartz IV) grundsätzlich alle Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften erfasst, auch dann wenn sie (ggf. auch nur zeitweise) über ein „bedarfsdeckendes Einkommen“ im Sinne des SGB II (Hartz IV) verfügen. Ende 2011 galt dies für über 200.000 der insgesamt 1,6 Millionen Kinder im Alter von unter 15 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften - trotz Neuregelung des „Kindereinkommens Kinderwohngeld“ in den Fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit zum 1. April 2011.
Die BIAJ-Materialien vom 20. Dezember 2012 mit den höchst unterschiedlichen Kreisdaten zu den "nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten" im Alter von unter 15 Jahren nach laufendem Leistungsbezug finden Sie hier: Download