Von den Jobcentern (ohne zugelassene kommunale Träger) wurden 2012 insgesamt 2,334 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Hartz IV) ausgegeben – 509 Millionen Euro weniger als zugewiesen. Wie viel von den 509 Millionen Euro an den Bund zurück fließen, hängt davon ab, wie hoch die Mehrausgaben (Bundesanteil) bei den „Verwaltungskosten“ der Jobcenter waren. Dazu liegen bisher keine veröffentlichten Daten vor.
Die BIAJ-Materialien vom 18. Januar 2013 zu den Budgets und Ausgaben der Jobcenter für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (auf Bundes- und Länderebene; ohne „Optionskommunen“) finden sie hier: Download