Den insgesamt 410 Jobcentern wurden vom Bund für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2013 etwa 3,3 Milliarden Euro zugewiesen (12,0 Prozent weniger als 2012) und für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten“ der Jobcenter etwa 4,0 Milliarden Euro (0,2 Prozent mehr als 2012). In den BIAJ-Materialien ist dargestellt, wie viel davon den einzelnen Jobcentern zugewiesen wurden und wie sich dies im Vergleich zum Vorjahr 2012 auf Jobcenter- und Ländeebene darstellt.
Die BIAJ-Materialien vom 28. Februar 2013 finden Sie hier: Download