(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2015 sollen Bundesmittel in Höhe von 3,425 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Hartz IV) und in Höhe von etwa 4,015 Milliarden Höhe für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten“ (84,8 Prozent) auf die 408 Jobcenter verteilt werden.

Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe(BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (303 „gemeinsamen Einrichtungen“ und 105 „zugelassene kommunale Träger“) und der Länder im Haushaltsjahr 2015 voraussichtlich sein werden – im Vergleich zu 2014, berechnet auf Basis der in den BIAJ-Materialien genannten Annahmen. (Anmerkung: Auch im kommenden Haushaltsjahr sind erhebliche Umschichtungen von den „Eingliederungsmitteln“ zu den „Verwaltungsmitteln“ zu erwarten.)

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Oktober 2014 finden Sie hier: Download (PDF)


Hinweis: Eine aktualisierte BIAJ-Neuberechnung (25. November 2014) der (unverbindlichen) Verteilung der Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im kommenden Haushaltsjahr 2015 finden Sie hier.

Ergänzung vom 19. November 2014: 60 Millionen Euro weniger für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II"

Vor der sogenannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 13. November 2014 (in Tausend Euro):

1. Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II .................................................................... 3.425.000

2. Bundesprogramm Beschäftigungspakte für Ältere .................................................................... 350.000

3. Modellprojekte „Bürgerarbeit“ ............................................................................................. 8.000

4. Bundesprogramm für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose ....................................................... 120.000

5. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Modelprojekte „Bürgerarbeit“ sowie für das

    Bundesprogramm für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose ............................................................... -

Zusammen (ohne ESF-Mittel) ........................................................................................... 3.903.000

 

Vorlage für die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsauschusses am 13. November 2014 (in Tausend Euro):

1. Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II .................................................................... 3.365.000

2. Bundesprogramm Beschäftigungspakte für Ältere .................................................................... 350.000

3. Modellprojekte „Bürgerarbeit“ ............................................................................................. 8.000

4. Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit ..........................................................105.000

5. Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt .................................................................. 75.000

6. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Modelprojekte „Bürgerarbeit“ sowie für das

    Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit .................................................................-

Zusammen (ohne ESF-Mittel) .......................................................................................... 3.903.000


Hinweis: Eine aktualisierte BIAJ-Neuberechnung (25. November 2014) der (unverbindlichen) Verteilung der Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im kommenden Haushaltsjahr 2015 finden Sie hier.