Den 410 Jobcentern sollen im Haushaltsjahr 2014 insgesamt 3,403 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Hartz IV) zugewiesen werden.
Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die SGB II-Eingliederungsbudgets der einzelnen Jobcenter und in den einzelnen Ländern im Haushaltsjahr 2014 voraussichtlich sein werden. (ohne die Mittel für die Finanzierung der Restabwicklung der Maßnahmen nach § 16e SGB II alt / BEZ); berechnet auf Basis der in den BIAJ-Materialien genannten Annahmen)
Die Tabelle gibt keine Auskunft darüber, wie viel bzw. wie wenig dieser Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ ausgegeben werden und auch nicht für welche Leistungsberechtigten und welche Maßnahmen.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 26. August 2013 finden Sie hier: Download
(26.08.2013 18:25: Seite 2 korrigiert: nicht monatlich 752 Euro sondern 752 Euro pro Jahr!)
Hinweis: Eine aktualisierte Fassung der Mittelverteilung auf die Jobcenter in 2014 finden Sie hier (BIAJ-Materialien vom 15. Januar 2014)