(BIAJ) Eine kurze Ergänzung zu den BIAJ-Materialien vom 15. und 20. Oktober 2014 (hier-2014-10-15 und hier-2014-10-20):  "SGB II-Eingliederungsmittel 2014 der Jobcenter Bremen Stadt und Bremerhaven: 4,5 Millionen Euro zurück an Bund? Anmerkungen zu einem im Weser-Kurier genannten Betrag". (Bezug: Weser-Kurier vom 20. Oktober 2014, Seite 7)

Die BIAJ-Anmerkungen vom 22. Oktober 2014 finden Sie hier: Download (die darin zitierten Deputationsvorlagen des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen finden Sie u.a. hier: depu-18-621-L und depu-18-505-L)


Aktualisierung vom 8. November 2014 ...

aus den BIAJ-Anmerkungen vom 22. Oktober 2014:

Da in den ersten drei Quartalen des Haushaltsjahres 2014 von den beiden Jobcentern insgesamt ledig­lich 35,2 Millionen Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben wurden, müss­ten im vierten Quartal 2014 noch 15,1 Millionen Euro ausgegeben (ausge­zahlt) werden, um die im Weser-Kurier indirekt angekündigten Ausgaben in Höhe von 50,3 Millionen Euro zu realisieren.

Durchschnittlich etwa 5 Millionen Euro pro Monat für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ erscheint aufgrund der bisherigen monatlichen Aus­ga­ben wenig plausibel – auch wenn Abschlags­zahlungen am Jahresende einigen Gestaltungsspielraum für „Mehrausgaben“ bieten.

Das bisherige Monatsmaximum in 2014 betrug 4,233 Millionen Euro im März.“

aktualisiert am 8. November 2014:

Da in den ersten zehn Monaten des Haushaltsjahres 2014 von den beiden Jobcentern insgesamt ledig­lich 39,3 Millionen Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben wurden, müss­ten in den verbleibenden zwei Monaten 2014 noch 11,0 Millionen Euro ausgegeben (ausge­zahlt) werden, um die im Weser-Kurier indirekt angekündigten Ausgaben in Höhe von 50,3 Millionen Euro zu realisieren.

Durchschnittlich etwa 5,5 Millionen Euro pro Monat für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ erscheint aufgrund der bisherigen monatlichen Aus­ga­ben wenig plausibel – auch wenn Abschlags­zahlungen am Jahresende einigen Gestaltungsspielraum für „Mehrausgaben“ bieten.

Das bisherige Monatsmaximum in 2014 betrug 4,233 Millionen Euro im März.“ (Anmerkung: Im Oktober 2014 wurden von den beiden Jobcentern im Land Bremen 4,069 Millionen Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ abgerechnet. Herbstferien, und/oder ...)