(BIAJ) Im vierten Quartal 2014 stieg die Zahl der Kinder, für die ein Anspruch auf Betreuungsgeld geltend gemacht wurde, auf 386.439 („anspruchsbegründende Kinder“). Die vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berechnete/geschätzte „Betreuungsgeldquote“ („anspruchsbegründende Kinder" in Bezug zur Zahl der Kinder im „Betreuungsgeldregelalter“) ist dagegen nicht weiter gestiegen sondern erstmals leicht gesunken – von 46,3 Prozent im dritten Quartal auf 45,3 Prozent im vierten Quartal 2014. In den Ländern reicht die "Betreuungsgeldquote" im vierten Quartal 2014 von 66,8 Prozent in Baden-Württemberg bis 6,3 Prozent in Sachsen-Anhalt.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. Februar 2015 finden Sie hier: Download (PDF) (Auswertung erstes Quartal 2015: hier)