(BIAJ) Wie veränderte sich die Zahl der abhängigen Erwerbstätigen, die ergänzend auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen sind und beantragt haben*, von Oktober 2014 bis Oktober 2015 in der Bundesrepublik Deutschland, in West- und Ostdeutschland und in den einzelnen Bundesländern? Und wie stellt sich dies differenziert nach dem Bruttoeinkommen dar - in den Einkommensgruppen "bis 450 Euro" (geringfügig entlohnte Beschäftigte, Minijobs), "mehr als 450 Euro bis 850 Euro" (Midijobs), "mehr als 850 Euro bis 1.200 Euro" und "mehr als 1.200 Euro"?
Die kurzen BIAJ-Materialien "Erwerbstätige mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach Höhe des Bruttoeinkommens (Länder)" vom 23. März 2016 finden Sie hier: Download (PDF: eine Text- und eine Tabellen-Seite)
* umgangssprachlich werden Erwerbstätige, die ergänzend auf Arbeitslosengeld II angeweisen sind und beantragt haben, oft als "Aufstocker" (m/w) bezeichnet. In der amtlichen Statististik der Bundesagentur für Arbeit werden jedoch nur die Bezieherinnen und Bezieher von beitragsfinanziertem Arbeitslosengeld (SGB III), die ergänzend auf das steuerfinanzierte Arbeitslosengeld II (SGB II) angewiesen sind und beantragt haben, als Aufstocker (m/w) bezeichnet.