(BIAJ) Vom "Regelleistungsbedarf" der nach dem SGB II (Hartz IV) "Regelleistungsberechtigten" in Höhe von insgesamt 3,378 Milliarden Euro über die "zu berücksichtigenden Einkommen", die "verfügbaren Einkommen" und die "angerechneten Einkommen und Kürzungen" zu den "Zahlungsansprüchen" in Höhe von insgesamt 2,370 Milliarden Euro und (nachrichtlich) zur Summe der "Haushaltsbudgets" im Dezember 2015. Eine tabellarische Übersicht (BIAJ-Tabelle) mit kurzer Lesehilfe zeigt, wie sich dies im Bund, in den 16 Ländern und in den 402 Kreisen darstellt - unter besonderer Beachtung der angerechneten Einkommen und Kürzungen in Höhe von insgesamt 1,008 Milliarden Euro auf die verschiedenen Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Mehrbedarfe und die überwiegend von den Kommunen zu tragenden Kosten der Unterkunft).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 22. Juni 2016 finden Sie hier: Download (PDF: 36 Seiten, 2 Text- und 34 Tabellenseiten; Bund und Länder auf den Seiten 3 und 20)
Hartz IV: Vom Regelleistungsbedarf zum Zahlungsanspruch - Bund, Länder, Kreise 12/2015
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