(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle (und -Abbildung) zum Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) im Land Bremen (Bremen Stadt und Bremerhaven)* in den Haushaltsjahren 2009 bis 2019: Ausgaben und Einnahmen (und Anmerkungen zu einer Antwort des Bremer Senats):
* Die BIAJ-Abbildung wurde dam 14. januar 2020 eingefügt. Die BIAJ-Tabelle wurde am 11. und 14.01.2020 aktualisiert (Ist 2017) und ergänzt ("Plan" 2020 und 2021) Ergänzender Hinweis: Zum geplanten Anstieg der Ausgaben in der Stadt Bremen in 2018 (Spalte 1) siehe den  Kreisvergleich "Reine Wohngeldhaushalte und durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch" (31.12.2017 und 2018) mit der Stadt Bremen auf Rang 1 (von 401): BIAJ20200109 (PDF: neun Seiten) Siehe dazu auch die Frage, die an die Regionaldatenbank, die diese an das Statistische Landesamt Bremen weiterleitete - ganz unten angefügt.

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In der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE nach dem durchschnittlichen Wohngeldanspruch (Drucksache 19/544 S vom 25. Juli 2017, Antwort zu Frage 4) heißt es: „Die statistische Auswertung des Bundes für das Jahr 2016 zu den Wohngeldzahlungen pro Haushalt liegt aktuell noch nicht vor. Das in der Stadtgemeinde Bremen eingesetzte Fachverfahren verfügt nicht über die für die Beantwortung der Frage notwendigen statistischen Auswertungsmöglichkeiten. Die monatlichen Wohngeldleistungen pro Haushalt können daher hier nur vorläufig grob geschätzt werden. Danach beträgt die durchschnittliche monatliche Zahlung pro Wohngeldhaushalt im Jahre 2015 in etwa 167 Euro. Nach Inkrafttreten der Novelle sind pro Haushalt im Jahre 2016 monatlich im Durchschnitt 268 Euro ausgezahlt worden.“ (Hervorhebung durch BIAJ)
Träfen die genannten durchschnittlichen monatlichen Zahlungen pro Wohngeldhaushalt zu, dann ergäbe sich aus den Ausgaben in Höhe von 5,877 Millionen in 2015 und 8,672 Millionen Euro in 2016 (Spalte 2 in der Tabelle oben; ohne Berücksichtigung der Erstattungen in Spalte 3) rechnerisch der folgende jahresdurchschnittliche Bestand von Wohngeldhaushalten in der Stadt Bremen: 2.933 in 2015 und 2.697 in 2016. (Ausgaben in Spalte 2 dividiert durch 2.004 Euro – 167 Euro mal 12 in 2015 – bzw. durch 3.216 Euro – 268 Euro mal 12 in 2016) Dies trifft aber so nicht zu. Alle bisher vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Daten zum Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) im Land Bremen und in der Stadt Bremen zeigen: Der Bestand der Wohngeldhaushalte war bzw. ist deutlich größer und die Ausgaben pro Wohngeldhaushalt deutlich geringer. (z.B. 120 Euro in 2015; siehe hier: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Soziales/Sozialleistungen/Wohngeld/Wohngeld.html und die unten ergänzte Tabelle des Statistischen Landesamtes Bremen) (Anmerkung zur Antwort des Senats: Die Grunddaten und Berechnungmethode des Senats sind dem BIAJ bisher nicht bekannt. 10.08.2017)

Die Tabelle des Statistischen Landesamtes Bremen (unten) zeigt: In der Antwort des Senats wurde vermutlich der (geschätzte) durchschnittliche monatliche Lastenzuschuss genannt (rechte Spalte) und nicht der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch (dritte Spalte von rechts). Den Lastenzuschuss erhalten nur sehr wenige Haushalte.

2017 08 10 statistisches landesamt bremen wohngeld bremen bremerhaven 2015 2016

Siehe dazu auch die BIAJ-Materialien zu den Wohngeld-Ausgaben (Wohngeldgesetz) des Bundes vom 08. August 2017: http://www.biaj.de/archiv-materialien/953-wohngeld-nach-dem-wohngeldgesetz-wogg-ausgaben-des-bundes-2009-bis-2016-bzw-2018-soll-und-ist.html.


BIAJ-Anfrage vom 10.01.2020 nach Hinweis der Regionaldantenbank vom 09.01.2020 auf die Veröffentlichung der Wohngeld-Kreisdaten für den 31.12.2008:

"Welchen Einfluss haben Bearbeitungsrückstände auf die in der Wohngeldstatistik erfassten und nach langer Wartezeit veröffentlichten Bestände des Wohngeldhaushalte?

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen antwortete der Senat am 28. Februar 2019 in der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) auf die Frage nach dem Stand der Bearbeitungsrückstände: „In der Wohngeldstelle Bremen liegt der Bearbeitungsrückstand zum 28. Februar 2019 bei 2234 Anträgen. In der Wohngeldstelle Bremerhaven gibt es zum 12. März 2019 einen Bearbeitungsrückstand von 243 Anträgen.“ (Bremische Bürgerschaft (Landtag) – 19. Wahlperiode – 80. Sitzung am 28.03.2019, S. 6825 - https://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/protokoll/P19L0080.pdf)

Im Wohngeldgesetz (WoGG) heißt es in § 36 Absatz 1: „Die Erhebung der Angaben nach § 35 Abs. 1 ist vierteljährlich für das jeweils abgelaufene Kalendervierteljahr durchzuführen. Die statistischen Landesämter stellen dem Statistischen Bundesamt unverzüglich nach Ablauf des Erhebungszeitraums oder zu dem in der Rechtsverordnung nach § 38 angegebenen Zeitpunkt folgende Angaben zur Verfügung:
1. Vierteljährlich
a) für den Erhebungszeitraum die Angaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 3;
b) für den vergleichbaren Erhebungszeitraum des vorausgehenden Kalenderjahres die Angaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 3 unter Berücksichtigung der rückwirkenden Entscheidungen aus den folgenden zwölf Monaten;
2. jährlich die Angaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 bis 9 für den Monat Dezember unter Berücksichtigung der rückwirkenden Entscheidungen aus dem folgenden Kalendervierteljahr.“

Könnten Sie uns (u.a. auch zur Präzisierung/Richtigstellung der Fußnote im Anhang) mitteilen (bitte per eMail), wie und wie stark sich Bearbeitungsrückstände und rückwirkenden Entscheidungen auf die extreme negative Veränderung des Bestandes der Wohngeldhaushalte in der Freien Hansestadt Bremen in der aktuellen Wohngeldstatistik (Wohngeld am 31.12.2018) ausgewirkt haben bzw. ausgewirkt haben könnten?"

Am 16.01.2020 teilte das Statistische Landesamt Bremen mit: "Die Angaben zur Wohngeldstatistik werden uns von der Wohngeldstelle bei der Behörde der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Daher haben wir Ihr Schreiben mit der Bitte um Klärung an diese Stelle weitergeleitet." (eMail)