(BIAJ) Zur (fiktiven) Verteilung der im Bundeshaushalt 2018 (Regierungsentwurf vom 28. Juni 2017) veranschlagten Mittel für die „Verwaltungskosten“ der Jobcenter (Bundesanteil) und „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ auf die einzelnen Jobcenter im Vergleich zu 2017 siehe die folgenden BIAJ-Tabellen und dort insbesondere auch die Berechnungsgrundlagen auf Seite 1 und Erläuterungen und Hinweise (und Links) auf Seite 10:
Tabelle 1: Anteil an den SGB II-Verwaltungsmitteln und Veränderung des Anteils (ohne sog. Flüchtlingsmittel): Download_BIAJ20171002_1 (PDF: 10 Seiten)
Tabelle 2: Anteil an den SGB II-Eingliederungsmitteln und Veränderung des Anteils (ohne sog. Flüchtlingsmittel): Download_BIAJ20171002_2 (PDF: 10 Seiten)
Ob, was und wann sich mit einer möglichen „Jamaika-Koalition“ (alias „Sachsen-Koalition“) an den veranschlagten Bundesmitteln und den Verteilungsmaßstäben ändern wird, ist zur Zeit (02. Oktober 2017) noch nicht bekannt. (weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II – Hartz IV – siehe hier)
Aktualisierung vom 21. Oktober 2017. Eine BIAJ-Auswertung der "Orientierungsgrößen" 2018 (BMAS, 18.10.2017) finden Sie hier: BIAJ20171021.
Jobcenter 2018: Fiktive Verteilung der Bundesmittel für „Verwaltungskosten" und „SGB II-Eingliederungsleistungen"
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