(BIAJ) Die 303 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen") haben von Januar bis September 2017 insgesamt 1,835 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) ausgegeben. (Januar bis September 2016: 1,601 Milliarden Euro) Von Januar bis Juli 2017 wurden 264 Millionen Euro mehr, im August und September 2017 insgesamt 30 Millionen Euro weniger ausgegeben als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Gemessen an den zugeteilten Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2017 wurden in den ersten neun Monaten 2017 59,9 Prozent der zugeteilten Mittel für diese Leistungen ausgegeben. (Januar bis September 2016: 54,8 Prozent)
In den letzten 12 Monaten, von Oktober 2016 bis September 2017, wurden von den Jobcentern gE durchschnittlich 792 Euro pro erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. (siehe Abbildung auf Seite 2 im Download) Zur Erinnerung: Im „Agenda-Jahr“ 2010 wurden von allen Jobcentern durchschnittlich 1.167 Euro pro ELB für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben.
Weitere differenzierte Informationen zu den Ausgaben im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) in den ersten neun Monaten der Haushaltsjahre 2016 und 2017 (und im Haushaltsjahr 2016 insgesamt) finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 19. Oktober 2017: Download_BIAJ20171019 (PDF: 3 Text und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder)