Die bisher unbeantwortet gebliebene Frage, warum die Jobcenter (gE) im kommenden Haushaltsjahr (2013) statt 107 Millionen Euro (2012) 187,7 Millionen Euro für "überörtlich wahrzunehmende Verwaltungsaufgaben" an die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufbringen müssen (siehe dazu die BIAJ-Materialien "Jobcenter-Budgets 2013": biaj20121024), scheint jetzt beantwortet zu sein:
Es wird vermutet, dass die zusätzlichen Mittel dringend für die Dienstleistungen der "Performanceberaterinnen" und "Performanceberater" innerhalb (siehe z.B. das neue Organigramm der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen: >>> Download <<<) und außerhalb der BA (leider kein "Organigramm" für "außerhalb") benötigt werden.
Ob diese "Performanceberaterinnen" und "Performanceberater" die jeweiligen gE-Jobcenter und deren Träger (Arbeitsagenturen und Kommunen) bereits über die Gründe der Kürzungen ihrer Verwaltungskostenbudgets informiert haben, ist bisher unbekannt. BaSta.
Nachtrag:
Aus 187,7 Millionen Euro-Frage wird 170 Millionen Euro-Frage oder ein "63 Millionen teurer Zahlendreher"?
In einem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 29. Oktober 2012 an die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger heißt es u.a.: "Auch für das Jahr 2013 ist ein Teil der Verwaltungsmittel für überörtlich zu erbringende Leistungen (üKo) der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen. Davon sind 170 Millionen Euro aus den Budgets der gemeinsamen Einrichtungen zu finanzieren." Auch in diesem Schreiben fehlt eine Begründung, warum aus 107 Millionen Euro (2012) 170 Millionen Euro (2013) werden sollen. BaSta.