(BaSta) Vorbemerkung: Die Stellungnahme des Forschungsverbundes DJI/TU Dormund vom 1. August 2014 lag dem Büro für absurde Statistik (BaSta) beim Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) bei der Verfassung der am selben Tag veröffentlichten BaSta-Kritik der „unkorrekten Korrekturmeldungen“ (hier1) nicht vor. Die Stellungnahme (hier2) "bestätigt" die BaSta-Kritik.

Die „Stellungnahme zur Rezeption der Studie ‚Kommunale Bedarfseerhebungen’ im Hinblick auf das Betreuungsgeld“ (Forschungsverbund DJI/TU Dortmund) und insbesondere der Abschnitt 4 („Die Fragen und Antworten zum Betreuungsgeld“) zeigt:

Die Studie gibt keine Auskunft darüber, wie hoch der Anteil der Eltern ohne Bildungsabschluss, mit Hauptschulabschluss oder mit einem höheren Bildungsabschluss ist, der wegen des Betreuungsgeldes auf eine „außerfamiliäre Betreuung“ verzichtet. Die genannten Prozentanteile beziehen sich ausschließlich auf die Eltern, die sich gegen eine „Kita-Betreuung“ entschieden haben. Das heißt, es gibt die in diesem Zusammenhang in der Studie nicht genannte Gesamtheit der Eltern ohne einen bzw. mit einem bestimmten Bildungsabschluss. Davon hat sich eine nicht genannte Zahl für und eine genannte Zahl gegen eine „Kita-Betreuung“ ausgesprochen. Die in den Korrekturmeldungen genannten Prozentanteile beziehen sich ausschließlich auf die Eltern, die sich gegen eine „Kita-Betreuung“ ausgesprochen haben.

Mit anderen Worten: Aussagen über den „Einfluss des Betreuungsgeldes“ und den Bildungsabschluss beziehen sich in der Studie und in den Meldungen und Korrekturmeldungen aus nicht bekannten Gründen ausschließlich auf die Eltern, die sich gegen eine „außerfamiliäre Betreuung“ entschieden haben.

Um es überspitzt zu formulieren: Wenn von 100 Eltern mit einem bestimmten Bildungsabschluss (hier kurz: A) 50 antworten, sie würden sich gegen eine „außerfamiliäre Betreuung“ entscheiden und 15 davon antworten, der Grund dafür sei das Betreuungsgeld, dann wäre das „Ergebnis in dieser Studie“: Für 30 Prozent sei das Betreuungsgeld „der Grund für die Nicht-Inanspruchnahme außerfamiliärer Betreuung.“ (15 von 50) Tatsächlich aber spielt in diesem Beispiel für lediglich 15 Prozent der Eltern mit Bildungsabschluss A das Betreuungsgeld eine Rolle. (15 von 100) Dies aber erfährt weder die Leserin noch der Leser der Studie und der Berichte in den Medien über diese Studie.

Noch einmal: Eine Klarstellung und die Nennung der Prozentanteile an den jeweiligen Elterngruppen insgesamt (und der Berechnungsgrundlagen) ist weiterhin gefordert.

(Paul M. Schröder, Büro für absurde Statistik (BaSta), 4. August 2014)


Hinweis: siehe dazu auch die BIAJ-Materialien "Betreuungsgeld: Forschungsverbund DJI/TU DO verzerrt Betreuungswünsche der Eltern" vom 9. August 2014: hier3