Geringfügig entlohnte Beschäftigte im Alter von 65 Jahren und älter (Ende 2003 bis Ende 2010)
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Die Falschmeldung, ausgehend von einer falschen Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS), Andreas Storm, verbreitete sich schnell: „Rund 660.000 Rentner müssen nebenher jobben“, „3,9 Prozent“ der Bevölkerung im gesetzlichen Rentenalter (65 Jahre und älter). In der BIAJ-Kurzmitteilung vom 6. September 2011 (hier) wurde auf die Fehler aufmerksam gemacht. Eine Presseinformation des BMAS, die die von den Medien weit verbreiteten falschen Zahlen korrigiert, blieb (nach unserem Kenntnisstand) bisher aus.
Die kleine Auswertung der Daten zur geringfügig entlohnten Beschäftigung (Statistik der Bundesagentur für Arbeit) und zur Bevölkerungsentwicklung (Statistisches Bundesamt) durch das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigt, wie sich die geringfügig entlohnte Beschäftigung ("Minijobs") im gesetzlichen Rentenalter (65 Jahre und älter), differenziert nach Altersgruppen (65 bis unter 70 Jahre; 70 bis unter 75 Jahre; 75 Jahre und älter) und Geschlecht, von Ende 2003 bis Ende 2010 in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt hat.
In der Altersgruppe 65 bis unter 70 Jahre waren 9,1 Prozent, in der Altersgruppe 70 bis unter 75 Jahre 5,3 Prozent, und in der Altersgruppe 75 Jahre und älter 1,4 Prozent (der Bevölkerung in der entsprechenden Altersgruppe) geringfügig entlohnt beschäftigt. ("Minijobber" und "Minijobberinnen")
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 21. September 2011 finden Sie hier: Download
SGB II-Eingliederungstitel 2011: Ausgaben im ersten und zweiten Drittel (Bund, Länder; ohne zkT)
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Den Jobcentern wurden für das Haushaltsjahr 2011 vom Bund insgesamt 4,659 Milliarden Euro für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" zugewiesen, darunter 4,009 Milliarden Euro an die gemeinsamen Einrichtungen (gE) und die mit getrennter Aufgabenwahrnehmung. Von diesen 4,009 Milliarden Euro wurden in den ersten acht Monaten dieses Jahres (66,6% des Haushaltsjahres) 2,224 Milliarden Euro (55,5%) für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" ausgegeben, 1,131 Milliarden Euro (28,2%) im ersten Drittel und 1,093 Milliarden Euro (27,3%) im zweiten Drittel des Haushaltsjahres. In Bremen (Land) wurden in den ersten acht Monaten des laufenden Haushaltsjahres 64,4 Prozent und in Sachsen-Anhalt 62,4 Prozent der zugewiesenen Mittel für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" ausgegeben, im Saarland dagegen lediglich 49,9 Prozent und in Bayern sogar nur 47,2 Prozent.
Die Abrechnungsergebnisse der ersten acht Monate zeigen: Auch im laufenden Haushaltsjahr werden die Ausgaben für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" deutlich unter dem für diesen Zweck zugewiesenen Mittelvolumen liegen. Dies stellt sich jedoch von Land zu Land und (hier wegen fehlender Daten nicht dargestellt) von Jobcenter zu Jobcenter höchst unterschiedlich dar. (vgl. dazu 2010: hier)
In drei Tabellen (jeweils drei Seiten) ist dargestellt, wieviel von den Jobcentern im Bund und den einzelnen Ländern (immer ohne die zugelassenen kommunalen Träger alias Optionskommunen) für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" ausgegeben wurde und für welche (ausgewählte) Leistung. So wurden z.B. in den ersten acht Monaten des Jahres 2011 insgesamt 373,1 Millionen Euro für Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (Ein-Euro-Jobs; ohne die Ausgaben für das weiter gezahlte Arbeitslosengeld II) ausgegeben, 16,7 Prozent der geleisteten Ausgaben in Höhe von 2,234 Milliarden Euro insgesamt. Im ersten Drittel betrug dieser Anteil 15,3 Prozent im zweiten Drittel 18,2 Prozent. Die Ausgaben für die geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante, ABM Restabwicklung und Beschäftigungszuschuss) betrugen in den ersten acht Monaten insgesamt 350,5 Millionen Euro, 15,7 Prozent der geleisteten Ausgaben. Im ersten Drittel betrug dieser Anteil 17,2 Prozent, im zweiten Drittel nur noch 14,1 Prozent - insbesondere wegen der deutlich sinkenden Ausgaben für den Beschäftigungszuschuss (BEZ).
Die drei BIAJ-Tabellen finden Sie hier (vor voreiligen Schlussfolgerungen wird gewarnt):
1. Erstes Drittel (Januar bis April) 2011: Download1
2. Zweites Drittel (Mai bis August) 2011: Download2
3. Erstes und Zweites Drittel (Januar bis August) 2011: Download3
Hinweis (18. Oktober 2011): Eine entsprechende BIAJ-Tabelle mit den Ausgaben in den ersten neun Monaten (drei Quartalen) des Haushaltsjahres 2011 finden Sie hier. Download4
Bevölkerung ohne beruflichen Abschluss: Ländervergleich 2010 (30 bis unter 50 Jahre)
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Im Jahr 2010 war in der Bundesrepublik Deutschland 14,7 Prozent der Bevölkerung im Alter von 30 bis unter 50 Jahren ohne beruflichen Abschluss. (3,475 von 23,627 Millionen; Frauen 16,0%; Männer: 13,4%) In den Ländern reichten die entsprechenden Quoten im Jahr 2010 von 5,0 Prozent in Sachsen und Thüringen bis 20,0 Prozent in Nordrhein-Westfalen und 21,5 Prozent (41.000 von 191.000) in Bremen.
Die durchschnittlich 14,7 Prozent ohne beruflichen Abschluss unter den 30 bis unter 50-Jährigen entsprechen sicher nicht zufällig jenem immer wieder genannten, seit Jahren um rund 15 Prozent schwankenden Anteil der Jugendlichen ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 12. September 2011 finden Sie hier: Download (2009: hier)
Regierungsdialog Rente: von der Leyen nach dem "vierten Schritt" (Erinnerung)
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Anlässlich der heutigen (9. September 2011) Pressekonferenz der Bundesministerin für Arbeit und Soziales zum Thema "Regierungsdialog Rente" möchten wir an die BIAJ-Kurzmitteilung vom 11. Juni 2010 erinnern: Download
Der dort noch als "geplant" dargestellte "vierte Schritt" nach "Blüm", "Riester", "Clement", der Schritt "von der Leyen", ist seit dem 1. Januar 2011 umgesetzt.
Wie heißt es so schön in den heutigen "Informationen für die Presse - Regierungsdialog Rente": "Renten sind und bleiben Spiegel der Erwerbsphase. Sie können und sollen den Verlauf eines Erwerbslebens nicht im Nachhinein 'Reparieren' und 'umkehren'." (Seite 3)
Das "Putzen" oder zur Zeit eher das "Verschmutzen" des "Spiegels" (z.B. "Ein-Euro-Jobber" ohne Rentenversicherung) bleibt der Politik vorbehalten.
Nachrichtlich:
a) zur Erwerbsphase während der Rente: hier (BIAJ-Kurzmitteilung vom 6. September 2011)
b) zur Grundsicherung im Alter und Arbeitslosengeld II im Alter von 55 bis unter 65 Jahren (Ländervergleich): hier (BIAJ-Kurzmitteilung vom 22. Oktober 2010)
Bundeshaushalt 2012: CDU/CSU-Vergleich 2006-2012 (SGB II/III) und alte SGB II-Pauschalen
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Die Anmerkungen zu den in einem Schreiben der Landesgruppe Brandenburg der CDU/ CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 15. Juli 2011 genannten Haushaltsdaten könnten auch über Brandenburg hinaus von Interesse sein. Denn der Vergleich der von der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2012 geplanten Ausgaben (Soll) für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) und (obwohl nur indirekt zuständig) für (einen Teil der) „Leistungen der aktiven Arbeitsförderung“ (SGB III) mit den Ist-Ausgaben im Haushaltsjahr 2006 gehört zum Standardrepertoire der Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Und am morgigen Donnerstag (08. September 2011) könnte er in der ersten Beratung des Einzelplans 11 (Arbeit und Soziales) erneut bemüht werden, um die weiteren drastischen Kürzungen der „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) und „Leistungen der aktiven Arbeitsförderung“ (SGB III) zu rechtfertigen.
Vorbemerkung/Rückblick: Erinnern Sie sich noch an den Endbericht der „Arbeitsgruppe ‚Arbeitslosenhilfe/ Sozialhilfe’ der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen“ und an die darauf basierenden Ableitungen „Zur Festlegung der Höhe der Eingliederungsleistungen für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und der hierfür notwendigen Personal- und Verwaltungsaufwendungen ...“ des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit?
Rückblick auf die Eingliederungs- und Verwaltungskostenpauschalen und Anmerkungen zu den Haushaltsdaten im Schreiben der Landesgruppe Brandenburg der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 7. September 2011: Download