Lohnanstandsgebot (drei n, ein b): Petitionsverfahren abgeschlossen
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Am 24. Februar 2010 wurde in Anlehnung an einen Vorschlag des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) (hier) eine öffentliche Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. In der wird gefordert, der Bundestag möge beschließen, eine „Lohnanstandshöhe“ in den § 10 SGB II („Zumutbarkeit“), in den § 121 SGB III ("Zumutbare Beschäftigung") und ergänzend in den § 36 SGB III ("Grundsätze der Vermittlung") zur Präzisierung der „zumutbaren Arbeit“ einzufügen. (siehe epetitionen.bundestag.de -> Suchwort: "Lohnanstand")
Die in der Zeichnungsfrist von 1.450 Mitzeichnern und Mitzeichnerinnen unterstützte Eingabe (Petition: PET 4-17-11-81503-005955) wurde vom Bundestag beraten. Am 7. Juli 2011 wurde beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Auf der Seite epetitionen.bundestag.de (Suchwort: "Lohnanstand") ist die Begründung bis heute (04. August 2011) nicht eingestellt. Es heißt dort noch, die Petition befinde sich "in der parlamentarischen Beratung" (Stand der Bearbeitung).
Die dem BIAJ mit Schreiben vom 22. Juli 2011 zugeschickte Begründung finden Sie (unkommentiert) hier: Download
Inzwischen (seit dem 8. August 2011) finden Sie die Begründung auch auf der Seite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2010/_02/_24/Petition_10282.abschlussbegruendungpdf.pdf
Hartz IV: erwerbsfähig, arbeitsuchend, arbeitslos, langzeitarbeitslos - z.B. Bremen... (i, w, m)
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Wenn in den Medien über „Hartz IV“ (SGB II – „Grundsicherung für Arbeitsuchende“) gesprochen und geschrieben wird, werden „Arbeitslosengeld II-Empfänger und –Empfängerinnen“ oder „erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ (ehemals „erwerbsfähige Hilfebedürftige“) sehr häufig als „Langzeitarbeitslose“ bezeichnet und die Begriffe Arbeitslose und Arbeitsuchende als Synonyme verwendet. In der amtlichen SGB II-Statistik (der dafür zuständigen Bundesagentur für Arbeit) trifft dies nicht zu, nicht einmal annähernd. In jeweils drei Schaubildern (insgesamt, Frauen, Männer) ist dies am Beispiel der beiden bremischen Städte (Bremen: Seite 2 bis 4; Bremerhaven: Seite 5 bis 7) für den Berichtsmonat Dezember der vergangenen drei Jahre (2008 bis 2010) dargestellt. In der Stadt Bremen galt im Dezember 2010 nur etwa jeder fünfte und in der Stadt Bremerhaven nur etwa jeder vierte erwerbsfähige Leistungsberechtigte als langzeitarbeitslos im Sinne der amtlichen SGB II-Statistik.
In den sechs Schaubildern finden Sie zudem Informationen zu den SGB II-Leistungsberechtigten im Alter von unter 15 Jahren und den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, den SGB II-Hilfequoten (in den Altersgruppen 0 bis unter 15 Jahre und 15 bis unter 65 Jahre) und zum Verhältnis der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu den in den in der jeweiligen Stadt wohnenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Die BIAJ-Materialien vom 2. August 2011 finden Sie hier: Download
Arbeitsmarkt im Juli 2011: Ländervergleich (Frauen, Männer, Rechtskreise)
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Im Juli 2011 wurden 247.000 (7,8 Prozent) weniger Arbeitslose registriert als im Juli des Vorjahres, 170.000 (16,5 Prozent) weniger im Rechtskreis SGB III und 77.000 (3,6 Prozent) weniger im Rechtskreis SGB II (Hartz IV).
In zwei Ländern wurden im Juli 2011 mehr Arbeitslose registriert als im Juli des Vorjahres: Berlin (+0,4 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (+1,3 Prozent).
In fünf Ländern wurden im Juli 2011 im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) mehr Arbeitslose registriert als im Juli 2010: Hamburg (+6,2 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (+4,4 Prozent), Brandenburg (+2,8 Prozent), Berlin (+2,5 Prozent) und Schleswig-Holstein (+1,5 Prozent). (vgl. Tabelle 3 , Seite 8)
In der BIAJ-Kurzmitteilung finden Sie u.a. Länderdaten zu den registrierten Arbeitslosen im Juli 2011 (im Vergleich entsprechenden Vorjahresmonat), differenziert nach Geschlecht, den registrierten Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (SGB III und SGB II), dem Bezug von Arbeitslosengeld II, differenziert nach arbeitslos und nicht arbeitslos registrierten Leistungsempfänger/innen.
Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 28. Juli 2011 zum Arbeitsmarkt im Juli 2011 (Ländervergleich) finden Sie hier: Download
Hartz IV: Ausgaben des Bundes im ersten Halbjahr der Jahre 2005 bis 2011
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Für die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ wurden vom Bund im ersten Halbjahr des laufenden Haushaltsjahres (2011) 7,7 Prozent weniger ausgegeben als im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2010. Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, der größte Teil der Hartz IV-Ausgaben des Bundes, lagen 12,1 Prozent unter den Ausgaben im ersten Halbjahr 2010. Dies geht aus dem am vergangenen Freitag (22. Juli 2011) veröffentlichten Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hervor.
Die Abbildung (BIAJ) zeigt u.a.: Noch nie zuvor wurde vom Bund im ersten Halbjahr eines Haushaltsjahres weniger für „Hartz IV“ ausgegeben als im ersten Halbjahr dieses Jahres. Von Januar bis Juni 2011 wurden vom Bund für die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ etwa 16,6 Milliarden Euro ausgegeben, darunter 10,1 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld II (einschließlich Sozialgeld und Sozialversicherungsbeiträge; siehe Fußnote 1).
Der Vergleich der ersten Halbjahre der bisherigen „Hartz IV-Haushaltsjahre“ (2005 bis 2011) ist, anders als der in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 20. Mai 2011 berichtete Vergleich der ersten vier Monate, nicht mehr buchungstechnisch und durch noch nicht erfolgte Nachzahlungen verzerrt.
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 25. Juli 2011 finden Sie hier: Download
Haushaltsjahr 2011: Die erste Halbzeit des siebten Hartz IV-Jahres in Bremen und Bremerhaven
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Im ersten Halbjahr 2011 wurden von den beiden bremischen Jobcentern nach vorläufigen Abrechnungsergebnissen (Stand: 15. Juli 2011) insgesamt 35,7 Millionen Euro für SGB II-„Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ ausgegeben (netto), davon 28,7 Millionen Euro vom Jobcenter Bremen, Stadt und 7,0 Millionen Euro vom Jobcenter Bremerhaven. (Bruttoausgaben: 36,0 Millionen Euro)
Gemessen an den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den beiden bremischen Jobcentern (JC) zugewiesenen insgesamt 70,8 Millionen Euro (JC Bremen: 53,8 Millionen; JC Bremerhaven: 17,0 Millionen Euro) bzw. an den nach (vorläufig geplanten) Umschichtungen in das Verwaltungskostenbudget verbleibenden 65,6 Millionen Euro (JC Bremen: 50,6 Millionen Euro; JC Bremerhaven: 15,0 Millionen Euro) wurden im ersten Halbjahr 2011 von den beiden bremischen Jobcentern 50,4 bzw. 54,5 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel ausgegeben. (JC Bremen: 53,3 bzw. 56,7 Prozent; JC Bremerhaven 41,3 bzw. 46,7 Prozent)
Differenzierte (vorläufige) Abrechnungsergebnisse (brutto), u.a. zur öffentlich geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und den „Ein-Euro-Jobs“ (Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante), finden Sie in der BIAJ-Tabelle (Stand: 18. Juli 2011): Download